Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich und Zustandekommen des Hotelzimmervertrages
1.1
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge der Legend Hotel GmbH (auch „Legend Hotel“ genannt) mit Kunden über die entgeltliche Überlassung von Hotelzimmern, vor allem aber nicht ausschließlich zur Beherbergung von Personen, sowie alle in diesem Zusammenhang vom Legend Hotel für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (auch „Vertrag“ genannt).
1.2
Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Legend Hotel zustande.
1.3
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn in Buchungsanfragen oder sonstigen Angeboten des Kunden hierauf verwiesen wird.
2. Verfügbarkeit und Nutzung der Hotelzimmer
2.1
Das Legend Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Anzahl an Zimmern für den Buchungszeitraum in der gebuchten Zimmerkategorie bereitzuhalten und die ggf. weiteren vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2.2
Zimmer stellt das Legend Hotel dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Eine frühere Überlassung ist dem Legend Hotel gestattet, ohne dass der Kunde dies beanspruchen kann. Das Legend Hotel kann die Überlassung der Zimmer bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gem. Ziffer 6 verweigern.
2.3
Die Untervermietung der Zimmer sowie die Nutzung der überlassenen Zimmer zu anderen Zwecken als zur Beherbergung von Personen ist nicht gestattet, soweit dies nicht ausdrücklich zusätzlich in Textform vereinbart wurde. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB gilt nicht, soweit der Kunde kein Verbraucher ist.
2.4
Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 500,00 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.000,00 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Legend Hotel.
2.5
Der Kunde wird sämtliche Gesetze befolgen, die bei der Vertragsdurchführung anwendbar sind, insbesondere die jeweils maßgebliche Coronaschutzverordnung. Überdies ist das Hygienekonzept des Legend Hotels zu befolgen.
3. Zahlungspflichten, Preise, Nichterscheinen und Rückgabe der Hotelzimmer
3.1
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die weiteren von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu den vereinbarten Preisen zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen durch Dritte, die vom Legend Hotel verauslagt werden. Fehlt es an einer Preisvereinbarung gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste des Legend Hotels.
3.2
Rechnungen sind sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
3.3
Die Preise sind Bruttopreise. Sie gelten inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind allerdings lokale Abgaben, die nach dem Kommunalrecht vom Kunden geschuldet sind, insbesondere die Kulturförderabgabe der Stadt Köln gemäß § 5 der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln vom 18.11.2014 in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
3.4
Das Legend Hotel wird die vereinbarten Preise bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand auch nach Vertragsschluss anpassen. Ist der Kunde Verbraucher kann eine solche Anpassung nur erfolgen, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mindestens vier Monate überschreitet.
3.5
Das Legend Hotel hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn der Kunde die Leistungen nicht in Anspruch nimmt (No Show). Das Legend Hotel muss sich allerdings etwaige Einnahmen aus stattdessen anderweitiger Leistungserbringung sowie die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Der jeweilige Abzug ersparter Aufwendungen beträgt für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück: 10 %, für Buchungen mit Halbpension: 30 % und für Vollpensionsarrangements: 40 % des vertraglich vereinbarten Preises. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht.
3.6
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Zimmer am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 12:00 Uhr zu räumen und an das Legend Hotel zurückzugeben. Bei verspäteter Räumung des Zimmers ist der Kunde verpflichtet, für den Zeitraum der vertragsüberschreitenden Nutzung bis 18:00 Uhr 50% und ab 18.00 Uhr 100% des Zimmerpreises (Preis gemäß Preisliste) an das Legend Hotel zu zahlen, es sei denn er hat dies nicht zu vertreten. Ansprüche des Kunden oder Verträge werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Legend Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch entstanden ist. Dem Legend Hotel steht es frei, nachzuweisen, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4. Stellplätze
4.1
Das Legend Hotel stellt dem Kunden keine Stellplätze zur Verfügung und mit dem Legend Hotel kommt kein Miet- oder Verwahrvertrag über Stellplätze zustande.;
4.2
Soweit das Legend Hotel dem Kunden Stellplätze eines Drittanbieters vermittelt oder der Kunde besondere Konditionen mit Dritten aufgrund des Vertrags mit dem Legend Hotel erhält, kommt ein Miet- oder Verwahrvertrag über Stellplätze dennoch ausschließlich zwischen dem Drittanbieter und dem Kunden zustande. Für etwaig anfallende Kosten gilt Ziffer 3.1 Satz 2 entsprechend.
5. Rücktritt und Kündigung
5.1
Wird eine gemäß Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz angemessener Nachfristsetzung nicht geleistet, ist das Legend Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und nach Beginn der Leistungserbringung zur außerordentlichen Kündigung.
5.2
Das Legend Hotel ist außerdem berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten oder diesen nach Beginn der Leistungserbringung außerordentlich zu kündigen, insbesondere wenn:
5.2.1 höhere Gewalt oder andere Umstände die weitere Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, es sei denn das Legend Hotel hat diese zu vertreten; oder
5.2.2 die Erfüllung des Vertrages oder ein Verhalten des Kunden, das trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Nachfrist beendet wird, den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Legend Hotels in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass das Legend Hotel dies zu vertreten hat; oder
5.2.3 der Vertrag unter Angabe irreführender oder falscher vertragswesentlicher Tatsachen (z.B. Zweck oder Person der Übernachtung) durch den Kunden zustande gekommen ist, es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten; oder
5.2.4 die Erfüllung des Vertrages oder ein Verhalten des Kunden, das trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Nachfrist beendet wird, gegen Gesetze verstößt.; oder
5.2.5 ein Verstoß gegen Ziffer 2.3 oder 2.5 vorliegt, der trotz Abmahnung nicht unverzüglich beendet wird.
5.3
Abmahnung und Nachfristsetzung sind entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Beendigung rechtfertigen.
5.4
Weitergehende Ansprüche bleiben jeweils unberührt.
6. Vorauszahlungen und Sicherheiten
6.1
Das Legend Hotel kann vom Kunden bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie verlangen.
6.2
In begründeten Fällen ist das Legend Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes des Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 6.1 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
6.3
Das Legend Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes des Kunden von diesem eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 6.1 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 6.1 oder Ziffer 6.2 geleistet wurde.
7. Haftung
Das Legend Hotel haftet bei Pflichtverletzungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Garantieverletzungen, es sei denn das Legend Hotel hat diese nicht zu vertreten. Darüber hinaus haftet das Legend Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Legend Hotels beruhen sowie auf vorhersehbare Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten des Legend Hotels beruhen. Kardinalpflichten sind vertragswesentliche Pflichten, also solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Vorhersehbar sind solche Schäden, die das Legend Hotel bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die das Legend Hotel bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
8. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht, Streitbeilegungsverfahren, Salvatorische Klausel
8.1
Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Köln als ausschließlicher Gerichtsstand. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Köln.
8.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.3
Das Legend Hotel weist darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Legend Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
8.4
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer ungewollten Regelungslücke.